Pflicht sind AGB nicht. Du kannst jeden Auftrag einzeln aushandeln. Sobald du aber mehrmals im Monat dieselben Fragen beantwortest, sparen AGB genau diese Wiederholung: Sie sind der Teil des Vertrags, der bei jedem Auftrag gleich bleibt.
Was AGB leisten und was nicht
AGB regeln das Wiederkehrende: Zahlungsfristen, Absagen, Nutzungsrechte, Haftung, Aufbewahrung der Bilder. Was individuell ist, gehört nicht hinein, sondern ins Angebot: Termin, Preis, Umfang.
Was AGB nicht können: dich vor allem schützen. Gegenüber Verbraucherinnen unterliegen sie einer strengen Inhaltskontrolle. Klauseln, die einseitig zu deinen Gunsten wirken, sind im Zweifel unwirksam, und dann gilt das Gesetz, nicht deine Wunschregel. Eine überzogene Stornoklausel ist deshalb schlechter als eine maßvolle: Die maßvolle hält.
Warum Abschreiben gefährlich ist
Die AGB einer Kollegin passen zu deren Leistungen, Preisen und Abläufen. Zwei Dinge gehen dabei regelmäßig schief:
- Sie passen inhaltlich nicht. Eine Klausel über Hochzeitspauschalen in den AGB eines Newborn-Studios verwirrt mehr, als sie nützt.
- Sie sind urheberrechtlich geschützt. AGB-Texte können Werkcharakter haben. Kopieren ist nicht nur schlechter Stil.
Der Punkt, den fast alle übersehen
AGB wirken nur, wenn sie wirksam einbezogen wurden. Das heißt: Die Kundin muss vor Vertragsschluss die Möglichkeit gehabt haben, sie zur Kenntnis zu nehmen. Ein Link in der Signatur genügt dafür nicht. Ein Link auf der Seite, auf der unterschrieben wird, genügt.
Daraus folgt eine unbequeme Konsequenz für den Alltag: Es reicht nicht, gute AGB zu haben. Sie müssen bei jedem Auftrag mitlaufen, und zwar in der Fassung, die an diesem Tag galt. Genau das ist der Teil, den man von Hand zuverlässig nicht hinbekommt.
Wenn du keine hast
Dann arbeite fürs Erste ohne, aber halte im Angebot die fünf Punkte fest, um die sich sonst gestritten wird: Umfang, Preis, Anzahlung, Absage, Bildverwendung. Das ist deutlich besser als fremde AGB, von denen du nicht weißt, ob sie halten.