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Ratgeber

Darf ich Bilder meiner Kund:innen zeigen?

Stand: September 2026

Nur mit Einwilligung der abgebildeten Person. Dass du die Aufnahme gemacht hast und die Urheberrechte hältst, gibt dir noch kein Recht, sie zu veröffentlichen. Das Recht am eigenen Bild liegt bei der Person davor, nicht hinter der Kamera.

Warum die pauschale Klausel selten trägt

Der übliche Weg ist ein Satz im Vertrag: „Die Kundin stimmt der Verwendung der Bilder zu Werbezwecken zu.” Das ist bequem und in der Praxis schwach:

Der bessere Weg ist auch der einfachere

Frag nicht beim Buchen, sondern wenn die Bilder fertig sind, und frag pro Bild. Das hat drei Vorteile: Die Person sieht, worüber sie entscheidet. Die Antwort ist belastbarer. Und du bekommst meistens ein Ja, weil die Auswahl klein und konkret ist.

Was du festhalten solltest: welche Bilder gefragt wurden, wer geantwortet hat, wann, und was für jedes einzelne Bild herauskam. Ein Ja ohne Datum ist im Zweifel so viel wert wie gar keins.

Bei Kindern

Für Aufnahmen von Kindern müssen alle Sorgeberechtigten einwilligen, in der Regel also beide Elternteile. Ältere Kinder sind je nach Einsichtsfähigkeit zusätzlich selbst zu fragen. Und eine Einwilligung der Eltern ersetzt nicht das Urteil des erwachsen gewordenen Kindes: Was heute niedlich wirkt, kann in fünfzehn Jahren anders gesehen werden. Bei Newborn- und Kinderfotografie ist Zurückhaltung deshalb nicht nur rechtlich klüger.

Was für dich selbst gilt

Umgekehrt gilt dasselbe in die andere Richtung: Deine Kundin darf deine Bilder nicht beliebig verwenden. Was sie darf, etwa privat teilen, drucken, im Firmenauftritt nutzen, steht im Vertrag. Beides sind getrennte Fragen, und beide gehören beantwortet.

Weniger davon, mehr fotografieren.

GetShotsDone nimmt dir die Verwaltung ab, über die dieser Text handelt.