In den meisten Fällen ja. Wer als Verbraucherin ein Shooting per Mail, WhatsApp, Instagram oder über ein Formular bucht, schliesst einen Fernabsatzvertrag. Damit steht ihr grundsätzlich ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu.
Die Ausnahme, auf die sich viele verlassen
Es gibt eine Ausnahme für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Zeitpunkt vorgesehen sind. In Foren wird daraus gern die pauschale Aussage, Fotoshootings seien vom Widerruf ausgenommen.
So sicher ist das nicht. Ob ein Shooting darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab, und die Einschätzungen gehen auseinander. Ein Hochzeitsauftrag mit festem Datum wird anders beurteilt als ein Gutschein für ein Familienshooting ohne Termin. Wer sich auf die Ausnahme verlässt, verlässt sich auf eine Auslegung.
Was es kostet, nicht zu belehren
Das ist der eigentliche Grund, warum sich die Frage kaum lohnt. Fehlt die Widerrufsbelehrung, beginnt die Frist nicht zu laufen. Sie endet dann erst zwölf Monate und vierzehn Tage nach Vertragsschluss. Aus zwei Wochen wird ein Jahr, und zwar rückwirkend für jeden Auftrag, den du so geschlossen hast.
Dem gegenüber steht der Aufwand, eine Belehrung mitzuschicken: praktisch null, wenn sie ohnehin an jedem Angebot hängt.
Der Fall, der im Alltag wirklich vorkommt
Nicht der Widerruf selbst ist das Problem, sondern die Kombination: Die Kundin sagt zu, du hältst den Termin frei, lehnst eine andere Anfrage ab, und zehn Tage später kommt die Absage. Ohne Belehrung und ohne vereinbarte Anzahlungsregel stehst du mit leeren Händen da.
Deshalb gehören beide Dinge zusammen: die Belehrung, damit die Frist überhaupt läuft, und eine klare Absprache zur Anzahlung, damit ein Ausfall nicht dein Problem allein ist.
Und wenn schon begonnen wurde?
Wünscht die Kundin ausdrücklich, dass vor Ablauf der Frist begonnen wird, und bestätigt sie das, kann sie zur Zahlung des bereits erbrachten Anteils verpflichtet sein. Diese Zustimmung muss dokumentiert sein. Auch das ist einer der Punkte, die man entweder sauber einmal einrichtet oder dauerhaft vergisst.